Als Elternbeirat hat man öfter mal Geld in der Hand. Beispielweise hat man beim Laternenumzug Essen und Trinken besorgt und das verkauft oder Spenden erhalten. Ein Elternbeirat gibt häufig auch Geld aus, z.B. um Geburtstagsgeschenke für Erzieherinnen zu kaufen. Es stellt sich nun die Frage wem dieses Geld rechtlich gehört? Kann und darf ein Elternbeirat Geld besitzen?
Achtung: Ich bin kein Jurist. Alle Angaben ohne Gewähr.
In Baden-Württemberg steht als rechtliche Grundlage eine Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte zur Verfügung, die auf dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) § 5 Elternbeirat aufbaut. Dort steht rein gar nichts zu Geld.
Im Internet findet mehrfach den Hinweis einen Förderverein zu gründen. Zum Beispiel in einem Kommentar wie diesen:
der elternbeirat ist ein sozusagen satzungsmäßiges gremium einer öffentlichen einrichtung, die mit öffentlichen geldern zu tun hat. als "untergruppe" mit kasse gehört er mit zur öffentlichen hand und seine kasse muss jederzeit einsehbar und kontrollierbar sein im hinblick auf die grenzen der aufgaben des kindergartens. das ist eine lange erklärung - aber so versteht man vielleicht, dass ein stadtkämmerer probleme hat mit dem eigenleben einer solchen mehr oder weniger öffentlichen kasse. und deshalb macht lieber einen förderverein, der sich seine zielsetzung und seine zwecke selbst beschließen kann. da wird euch niemand dreinreden.
Eine KiTa ist eine öffentliche Einrichtung (selbst wenn der Träger z.B. die Kirche ist) und daher auch entsprechenden Regeln bezüglich ihres Geldes unterworfen. Auf die Frage ob ein Elternbeirat Teil der KiTa ist habe ich keine gute Antwort gefunden. Es erscheint mir zweifelhaft, dass Eltern mit der Wahl zum Elternbeirat dem Regelwerk öffentlicher Einrichtungen unterliegen.
Offenbar scheint zumindest jeder der Meinung zu sein, dass man problemlos eine zusätzliche Organisation gründen kann, die explizit außerhalb der KiTa-Strukturen existiert.
Wenn es möglich ist einen externen Förderverein zu gründen, dann muss ja auch möglich sein andere Organisationsformen zu nutzen. Zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, was den Vorteil hat, dass es formlos ist. Es reicht schon konkludentes Handeln und das erfüllt vermutlich jeder Elternbeirat automatisch. Eine GbR hat allerdings zum Beispiel nicht die Möglichkeit ein Konto anzulegen, also muss das Geld im Besitz eines Mitglieds sein. Außerdem ist jedes Mitglied haftbar, falls es also intern zu Streit kommt, insbesondere wenn Geld verschwindet, dann wird es kompliziert. In dieser Hinsicht ist ein Verein sicherer. Solang der Elternbeirat sich aber intern einig ist, kann man das Risiko eingehen.
Das ist meine Argumentation dafür, dass ein Elternbeirat Geld einnehmen, besitzen und ausgeben darf. Es ist daher nicht notwendig, dass KiTa oder Träger das übernehmen. Solange der Elternbeirat das Geld hat, muss es nicht in der Buchhaltung der KiTa auftauchen.
Transparenz
Noch eine Anmerkung zur Transparenz: Wenn man Geld einnimmt, muss deutlich werden an wen das Geld geht. Zum Beispiel wird ein Laternenumzug üblicherweise in einem Brief an die Eltern angekündigt. Dort könnte stehen:
Der Elternbeirat sorgt für Punsch und Kuchen und bittet um Spenden für die KiTa.
In diesem Fall ist das Geld für die KiTa zweckgebunden. Der Elternbeirat muss die Spenden übergeben. Es könnte aber auch heißen:
Der Elternbeirat sorgt für Punsch und Kuchen und bittet um Spenden zum Wohle unserer Kinder.
In diesem Fall ist die KiTa nicht erwähnt. Der Elternbeirat muss die Spenden zum Wohle der KiTa-Kinder einsetzen, aber das kann auch selbst tun. Beispielsweise könnte der Elternbeirat Spielzeug kaufen und das als Sachspende der KiTa übergeben.